*Pflichtfeld
Komplexe Herausforderungen verlangen komplexe Lösungen. Deshalb sind die zehn Maßnahmen des Waldfonds auch gezielt aufeinander abgestimmt und behalten stets das große Ganze im Blick: Gesunde und klimafitte Wälder. So bleibt alles im grünen Bereich.
Er schützt vor Naturgefahren, speichert CO2, filtert Wasser, ist Lebensraum für zahlreiche Tiere und Pflanzen, bietet dem Menschen Erholung, versorgt uns mit dem nachhaltigen Rohstoff Holz und schafft damit wichtige Arbeitsplätze – unser Wald. Doch der Klimawandel, steigender Schädlingsbefall und nicht zuletzt die Coronakrise setzen ihn und die gesamte Branche zunehmend unter Druck.
Mit dem Waldfonds hat die Bundesregierung deshalb ein großes Zukunftspaket für unsere Wälder geschnürt - 450 Millionen Euro für 10 Maßnahmen, von denen wir alle profitieren: Waldbewirtschafterinnen und Waldbewirtschafter, die gesamte Wertschöpfungskette Forst-Holz-Papier, das Klima und die Allgemeinheit. Das bedeutet Lebensqualität für uns alle.
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Holzeinschlagsmeldung 2023: Holzeinschlag leicht rückläufig
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Interesse an den Förderschienen und Möglichkeiten im Rahmen des Waldfonds? Alle Infos zu den Förderanträgen für die einzelnen Maßnahmen des Waldfonds finden sich hier.
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Waldfonds wird um 100 Mio. Euro aufgestockt
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Der WALDFONDS
Das Zukunftspaket für unsere Wälder
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Österreich zählt zu den waldreichsten Ländern der EU. Nadelholzreinbestände haben im letzten Jahrzehnt um 6 % abgenommen und Laubholzmischbestände um den gleichen Prozentsatz zugenommen. Auch Laubholzreinbestände haben deutlich zugelegt (8 %).
Die Waldfläche vergrößert sich vor allem in den gebirgigen Regionen im Westen Österreichs. Dort werden ehemals landwirtschaftlich genutzte Flächen aufgelassen. Sie werden entweder aufgeforstet oder es entsteht von Natur aus Wald. Der Klimawandel führt zwar zu einem Anstieg der Waldgrenze, dieser verläuft aber sehr langsam.
Im Jahr 2023 wurden in Österreich ohne Rinde 19,02 Millionen Erntefestmeter Holz eingeschlagen. Die Grafik zeigt den jeweiligen Anteil der Bundesländer. Rund 71 % des Holzes werden für den Hausbau, Möbel, Papier und weitere Holzprodukte verwendet. Rund 29 % werden als Energieholz eingesetzt.
Rund 47 Prozent der gesamten österreichischen Holzernte waren 2023 Schadholz. Sein Anteil ist damit gestiegen und liegt um 17 Prozent über dem 10-jährigen Durschnitt.
Sägewerke zahlten für das Leitsortiment (Blochholz Fichte/Tanne, Klasse B, Media 2b) im Jahresdurchschnitt pro Festmeter um 9 % weniger als 2022. Zudem stiegen besonders die Preise für Brennholz.
Langfristig macht der Klimawandel vielen Wäldern schwer zu schaffen. Trockenheit, Sturm und Borkenkäfer belasteten das Ökosystem Wald 2023 außerordentlich. Das gehäufte Auftreten dieser Schadfaktoren zeigt wie wichtig resistente und stabile Wälder für die nachhaltige Waldbewirtschaftung sind.
Aufgrund der Ende Jänner 2023 vorliegenden positiv abgeschlossenen Evaluierung und der noch zur Verfügung stehenden Finanzmittel wird der Österreichische Waldfonds mit 1. Februar 2023 verlängert. Somit sind Genehmigungen bis 31. Jänner 2027 und Auszahlungen bis 31. Jänner 2029 möglich.
Der Waldfonds richtet sich an Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter land- u. forstwirtschaftlicher Betriebe, Forschungseinrichtungen sowie sonstige Förderungswerber (z.B. Agrargemeinschaften, Gebietskörperschaften, …). Nähere Informationen finden Sie auf der Website des BML.
Die Antragsstellung erfolgt online. Nähere Informationen zur Antragsstellung finden Sie auf der Homepage des BML.
Die Höhe der Förderung sowie die Förderungsober- und untergrenzen sind abhängig von den jeweiligen Maßnahmen und in der Sonderrichtlinie festgelegt. Es werden Maßnahmen generell erst ab 500 Euro gefördert. Bei flächenbezogenen Maßnahmen bestehen keine Obergrenzen. Soweit für die förderbare Leistung Standardkosten festgelegt wurden, erfolgt die Abrechnung auf Basis dieser Werte. Die aktuellen Standardkosten finden Sie auf der Homepage des BML.
Der Waldfonds ist ein großes und komplexes Investitionspaket. Nachfolgend finden sich deshalb Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Waldfonds und seine Abwicklung.
Für den Waldfonds werden 450 Millionen Euro aus Mitteln des Bundes zur Verfügung gestellt.
Der Waldfonds wurde 2020 von der Österreichischen Bundesregierung initiiert und hat ein Volumen von 450 Mio. Euro. Er unterstützt die österreichische Forst- und Holzwirtschaft. Seit 1. Februar 2021 können Förderanträge eingebracht werden. Die Antragsstellung ist je nach Maßnahme laufend möglich oder erfolgt über spezielle Aufrufe „Calls“. Weitere Informationen finden Sie unter https://info.bml.gv.at/themen/wald/waldfonds.html.
Für Fragen zur Umsetzung und Antragsstellung für Maßnahmen im Wald wenden Sie sich bitte an den/die zuständige/n Bezirksförster/in bzw. Ihre/n Forstberater/in der Landwirtschaftskammer.
Die Maßnahmen des Waldfonds zielen auf die Entwicklung klimafitter Wälder, die Förderung der Biodiversität im Wald und auf eine verstärkte Verwendung des Rohstoffes Holz als aktiver Beitrag zum Klimaschutz ab. Um den weiteren Befall österreichischer Wälder durch Borkenkäfer zu reduzieren, werden Wiederaufforstungen, Pflegemaßnahmen, die Errichtung von Nass- und Trockenlagern für Schadholz sowie die mechanische Entrindung als Forstschutzmaßnahme gefördert. Der Waldfonds umfasst zudem Maßnahmen zur Waldbrandprävention und Forschungsmaßnahmen zum Thema „Holzgas und Biotreibstoffe“. Details zu den einzelnen Maßnahmen finden Sie auf der Homepage des BML.
Der österreichische Wald steht durch die Auswirkungen des Klimawandels unter hohem Druck: Extremwetterereignisse, Trockenheit und Schädlingsbefall führen zu hohen Schadholzmengen. Rund 62 Prozent der gesamten österreichischen Holzernte waren 2019 Schadholz. Durch die Corona-Pandemie ist zusätzlich die Nachfrage nach dem Rohstoff Holz eingebrochen. Der Waldfonds ist eine Investition in eine nachhaltige und zukunftsfitte Forstwirtschaft. Der Wald sichert Einkommen, schützt vor Naturgefahren, liefert Energie, trägt zum Klimaschutz bei, ist Lebensraum für Tiere und Pflanzen und bietet den Menschen Erholung. Er ist mit seinen Wirkungen auf den Lebensraum für Menschen, Tiere und Pflanzen eine wesentliche Grundlage für die ökologische, ökonomische und soziale Entwicklung Österreichs.
Grundsätzlich gilt, dass für die geplante Aktivität keine Förderung aus anderen öffentlichen Mittel genehmigt wurde. Details zu den Förderungsvoraussetzungen der jeweiligen Maßnahmen finden sie auf der Homepage des BML sowie in der Sonderrichtlinie Waldfonds.
Die Waldfläche vergrößert sich vor allem in den gebirgigen Regionen im Westen Österreichs. Dort werden ehemals landwirtschaftlich genutzte Flächen aufgelassen. Sie werden entweder aufgeforstet oder es entsteht von Natur aus Wald. Der Klimawandel führt zwar zu einem Anstieg der Waldgrenze, dieser verläuft aber sehr langsam.
Im Jahr 2023 wurden in Österreich ohne Rinde 19,02 Millionen Erntefestmeter Holz eingeschlagen. Die Grafik zeigt den jeweiligen Anteil der Bundesländer. Rund 71 % des Holzes werden für den Hausbau, Möbel, Papier und weitere Holzprodukte verwendet. Rund 29 % werden als Energieholz eingesetzt.
Rund 47 Prozent der gesamten österreichischen Holzernte waren 2023 Schadholz. Sein Anteil ist damit gestiegen und liegt um 17 Prozent über dem 10-jährigen Durschnitt.
Sägewerke zahlten für das Leitsortiment (Blochholz Fichte/Tanne, Klasse B, Media 2b) im Jahresdurchschnitt pro Festmeter um 9 % weniger als 2022. Zudem stiegen besonders die Preise für Brennholz.
Langfristig macht der Klimawandel vielen Wäldern schwer zu schaffen. Trockenheit, Sturm und Borkenkäfer belasteten das Ökosystem Wald 2023 außerordentlich. Das gehäufte Auftreten dieser Schadfaktoren zeigt wie wichtig resistente und stabile Wälder für die nachhaltige Waldbewirtschaftung sind.
Österreich zählt zu den waldreichsten Ländern der EU. Nadelholzreinbestände haben im letzten Jahrzehnt um 6 % abgenommen und Laubholzmischbestände um den gleichen Prozentsatz zugenommen. Auch Laubholzreinbestände haben deutlich zugelegt (8 %).
Interesse an den Förderschienen und Möglichkeiten im Rahmen des Waldfonds? Förderanträge für die Maßnahmen 1 bis 6 können ab 1. Februar 2021 eingebracht werden. Damit stehen ab diesem Zeitpunkt Fördermittel in der Höhe von 200 Millionen Euro zur Verfügung. Die Förderrichtlinien für die Maßnahmen 7 bis 10 folgen und werden hier veröffentlicht.
Details hier!
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Österreichs Wald ist ziemlich beeindruckend. Seine Aufgaben und die Anforderungen an ihn sind ganz schön vielfältig: Obwohl beständig im Wachsen, sind er und seine Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter aber auch mit großen Herausforderungen konfrontiert.
Österreichs Wald ist ziemlich beeindruckend. Seine Aufgaben und die Anforderungen an ihn sind ganz schön vielfältig: Obwohl beständig im Wachsen, sind er und seine Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter aber auch mit großen Herausforderungen konfrontiert.
Du bist bist nicht vom Fach, hättest aber gerne weitere Infos zum Multitalent Wald und einem ressourcen- schonenden Lebensstil?
© BMLRT/Mira Zenz
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Österreichs Wald ist ziemlich beeindruckend. Seine Aufgaben und die Anforderungen an ihn sind ganz schön vielfältig: Obwohl beständig im Wachsen, sind er und seine Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter aber auch mit großen Herausforderungen konfrontiert.
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Die Abläufe orientieren sich an jenen zur Umsetzung des Programms Ländliche Entwicklung (LE). Die durchschnittliche Dauer für die Erteilung der Bewilligungen wird rund vier bis sechs Wochen betragen. Die Auszahlungszeitpunkte orientieren sich an den jeweiligen Projektlaufzeiten und erfolgen nach Maßgabe der verfügbaren Mittel möglichst zeitnahe.
Die Mittel wurden so kalkuliert, dass der bestehende Bedarf mittelfristig gut abgedeckt werden kann. Im Zuge der Abwicklung wird auch der Umsetzungsstand der einzelnen Maßnahmen evaluiert. Mittelumschichtungen erfolgen bedarfsgerecht, im Zuge des begleitenden Finanzcontrollings.
Für die Flächenmaßnahmen stehen ausreichend Mittel zur Verfügung, sodass davon ausgegangen werden kann, dass alle Förderungsprojekte, die den geltenden Bedingungen entsprechen, auch realisiert werden können. Bei den Maßnahmen 7 -10 sind die jeweiligen Aufrufe (Calls) für die fristgerechte Einreichung zu beachten. Im Zuge von Auswahlverfahren werden die nötigen Objektivierungen nach fachlichen Kriterien vorgenommen. Lediglich in jenen Fällen, wo die qualitative Umsetzung als gleichwertig bewertet wird, kann der Antragszeitpunkt zum Tragen kommen.
Die Kontrolle erfolgt stichprobenartig durch die jeweilige abwickelnde Stelle.
Darüber hinaus können der Österreichische Rechnungshof sowie die Organe der EU die Einhaltung aller Bedingungen und Verpflichtungen, insbesondere die Berechtigung zur Inanspruchnahme begehrter oder bereits ausbezahlter Förderungen, überprüfen.
Wie erfolgt die Kontrolle?
Nein, der Förderungsbeginn für den Waldfonds war am 01.02.2021. Die Antragstellung muss vor Umsetzung der Maßnahme erfolgen.
Kann ich auch für bereits getätigte Arbeiten die den Fördergegenständen entsprechen (z.B. Aufforstungen) Förderungen beantragen?
Bei der De-minimis Regelung geht es darum, dass Wettbewerbsverzerrungen unterbunden werden. Diese Regel gilt daher nur bei einzelnen Maßnahmen, wo Förderungswerber unmittelbar im Wettbewerb stehen (z.B. Entrindungswalzen für Forstmaschinen, private Wohnbauträger). Für Waldbewirtschafterinnen und Waldbewirtschafter gilt sie bei den flächenbezogenen Maßnahmen nicht.
Gilt die De-minimis Regel?
Die Standardkostensätze und die Förderrichtlinie sowie weitere Informationen und hilfreiche Links zu den verschiedenen Maßnahmen finden sich auf der Seite des BML.
Wo finde ich die Standardkostensätze und die Förderrichtlinie?
Die Waldbrand-Risikokarte klassifiziert die Gefährdung der österreichischen Waldbestände sowie von Infrastrukturen und Siedlungsräumen als auch die potenziellen Auswirkungen von Waldbrand-Ereignissen in fünf Risikostufen (sehr gering bis sehr hoch). Grundlage für die Erstellung der Walbrand-Risikokarte auf Bezirksebene stellen die Daten der österreichischen Waldbrand-Datenbank der Universität für Bodenkultur dar. Sie ist hier verfügbar.
Wie sieht die Waldbrandkarte für Österreich aus? Ist sie zur Ansicht verfügbar?
Ein ausgewogenes Wald-Wildverhältnis ist ein wichtiger Bestandteil klimafitter und widerstandsfähiger Wälder. Im Zuge des Waldfonds werden Maßnahmen gegen Wildschäden mit Hilfe der Aktivitäten: Mechanischer Einzelschutz, Kontrollzäune, Zäunungen von Naturverjüngungskernen, Schussschneisen, jagdbetriebliche Konzepte und deren Umsetzung, gefördert. Informationen finden sich auf der Seite des BML und nähere Auskünfte erhalten Sie bei den Bewilligenden Stellen.
Werden auch jagdliche bzw. Wildschutzmaßnahmen gefördert?
Die Förderungsansuchen können im Rahmen von Ausschreibungen (Calls) über die Kommunalkredit Public Consulting (KPC) eingereicht werden. Förderbar sind Projekte zur Errichtung von Gebäuden für Wohnzwecke oder öffentliche Zwecke sowie öffentliche Infrastruktur in großvolumiger Holzbauweise. Auf der Webseite der Kommunalkredit Public Consulting (KPC) www.umweltfoerderung.at/waldfonds können seit 01.07.2021 Projektanträge zum CO2-Bonus eingereicht werden. Bisher wurden vier Calls durchgeführt. Die Fristen sowie detaillierte Informationen zu den Förderungsvoraussetzungen finden sich auf der Webseite der KPC.
Wie läuft die Holzbauförderung (CO2-Bonus) ab?
Der Waldfonds ist ein sehr umfassendes Maßnahmenpaket mit aufeinander abgestimmten Maßnahmen zur Unterstützung der Waldbewirtschafterinnen und Waldbewirtschafter sowie sonstiger Förderungswerber. Beispielsweise können in der Maßnahme 6 (Waldbrandprävention) spezifische Ausbildungsprogramme gefördert werden. Für andere Bildungsmaßnahmen bestehen Förderungsmöglichkeiten im Rahmen des Programms Ländliche Entwicklung.
Werden auch andere Maßnahmen im Zusammenhang gefördert wie z.B. Aus- und Weiterbildungen oder Waldpädagogik?
Eine Umrüstung kann gefördert werden, wenn es sich beim Förderwerber um ein Forstunternehmen handelt. Jedenfalls ist auf den Stand der Technik zu achten. Informationen finden sich auf der Seite des BML und nähere Auskünfte erhalten Sie bei den bewilligenden Stellen.
Kann ich mir das Umrüsten mit Entrindungswalzen für meinen Harvester- Prozessorkopf fördern lassen?
Ja, der Waldfonds enthält wichtige Maßnahmen zur Förderung der Biodiversität im Wald (M10). Dabei geht es vor allem um naturschutzfachlich wertvolle Flächen, Erstellung wissenschaftlicher oder praxisorientierter Grundlagen sowie das Management und die Entwicklung von Schutzgebieten. Außernutzungsstellungen, die freiwillige Entscheidung der jeweiligen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer vorausgesetzt, sind in Form von Naturwaldreservaten, Naturwaldflächen oder Trittsteinbiotopen möglich.
Ermöglicht der Waldfonds die Förderung von Maßnahmen zur Sicherung, Erhaltung und Stärkung der Waldbiodiversität?
Für Land- und forstwirtschaftliche Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter werden Förderungen für die langfristige Überlassung als Naturwaldflächen gewährt. Diesbezüglich erfolgen gezielte Aufrufe (Calls). Die Ankaufsoption ist für öffentliche Schutzgebietsverwaltungen und wissenschaftliche Einrichtungen vorgesehen.
Können auch Forstbetriebe im Zuge der Biodiversitätsmaßnahmen Grundstücke zu Naturschutzzwecken ankaufen?
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Novelle des Forstgesetzes für klimafitte Wälder beschlossen!
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Wälder sind Lebensraum für Tiere und Pflanzen, Erholungsraum für Menschen aber auch wirtschaftliche Grundlage für unsere Regionen. Als „Klimaanlage“ sorgen sie außerdem für saubere Luft, tragen zum Klimaschutz bei und schützen vor Naturgefahren.
Durch den Klimawandel steht der österreichische Wald jedoch vor großen Herausforderungen. Es ist anzunehmen, dass längere Trockenperioden und Hitzewellen die Waldbrandaktivitäten in Österreich in naher Zukunft zunehmen werden. Deshalb hat das Landwirtschaftsministerium gemeinsam mit Partnerinstitutionen das Aktionsprogramm „Brennpunkt Wald“ erarbeitet. Um auf die drohenden Herausforderungen in den kommenden Jahren vorbereitet zu sein, werden notwendige Maßnahmen gesetzt.
Ziel ist es, den Austausch zwischen Verwaltung, Wissenschaft, Einsatzorganisationen, Privatwirtschaft und betroffener Bevölkerung zu stärken. So wird die Zusammenarbeit gestärkt, Wissen geteilt, die Zusammenarbeit gepflegt und die angepasste Bewirtschaftung von Risikogebieten verstärkt. Durch spezielle Bildungsinitiativen wird dies für alle zugänglich gemacht.
85% aller Waldbrände sind auf menschliche Gründe zurückzuführen. Daher enthält das Aktionsprogramm auch 5 Verhaltensregeln, um dieses Risiko zu minimieren:
Die Glut von Rauchwaren oder unachtsam entsorgte Zigaretten können Brände auslösen.
Lagerfeuer, Grillfeuer sowie das Ausbringen von Asche oder Glut im Wald oder in der Nähe des Waldes können außer Kontrolle geraten und so zur Katastrophe führen.
Funkenflug kann die trockene Vegetation entzünden und einen Waldbrand verursachen.
Behördliche Betretungsverbote in besonders waldbrandgefährdeten Gebieten sind strikt einzuhalten, eine Übertretung kann mit Geldstrafen bis zu € 7.270,- oder mit einer Freiheitsstrafe bis zu 4 Wochen bestraft werden.
Bei Waldbränden ist rasches Handeln und eine schlagkräftige Bekämpfung durch speziell trainierte Einsatzkräfte notwendig.
Weitere Informationen zum Aktionsprogramm gibt es hier!
In unseren Videos zeigen wir, was das Multitalent Wald und der nachwachsende Rohstoff Holz alles können und worauf es in Zukunft ankommt.
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