*Pflichtfeld
Komplexe Herausforderungen verlangen komplexe Lösungen. Deshalb sind die zehn Maßnahmen des Waldfonds auch gezielt aufeinander abgestimmt und behalten stets das große Ganze im Blick: Gesunde und klimafitte Wälder. So bleibt alles im grünen Bereich.
Er schützt vor Naturgefahren, speichert CO2, filtert Wasser, ist Lebensraum für zahlreiche Tiere und Pflanzen, bietet dem Menschen Erholung, versorgt uns mit dem nachhaltigen Rohstoff Holz und schafft damit wichtige Arbeitsplätze – unser Wald. Doch der Klimawandel, steigender Schädlingsbefall und nicht zuletzt die Coronakrise setzen ihn und die gesamte Branche zunehmend unter Druck.
Mit dem Waldfonds hat die Bundesregierung deshalb ein großes Zukunftspaket für unsere Wälder geschnürt - 350 Millionen Euro für 10 Maßnahmen, von denen wir alle profitieren: Waldbewirtschafterinnen und Waldbewirtschafter, die gesamte Wertschöpfungskette Forst-Holz-Papier, das Klima und die Allgemeinheit. Das bedeutet Lebensqualität für uns alle.
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Interesse an den Förderschienen und Möglichkeiten im Rahmen des Waldfonds? Förderanträge für die Maßnahmen 1 bis 6 sowie 8 und 9 können aktuell eingebracht werden. Die Förderdetails für die Maßnahmen 7 und 10 folgen und werden hier veröffentlicht.
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Der WALDFONDS
Das Zukunftspaket für unsere Wälder
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Österreich zählt zu den waldreichsten Ländern der EU. Knapp die Hälfte der Staatsfläche ist mit Wald bedeckt. Am häufigsten finden wir mit über 49,2 % die Fichte, dahinter folgt mit rund 10,2 % die Buche. Ihr Bestand hat in den letzten Jahren, ebenso wie jener des Ahorns, zugenommen.
In den letzten zehn Jahren ist Österreichs Wald pro Jahr durchschnittlich um die Größe von 4.762 Fußballfeldern gewachsen – weit mehr, als wieder geerntet wird. Alle 40 Sekunden wachsen in Österreich rund 40 Kubikmeter Holz. Das entspricht dem Bedarf für den Bau eines durchschnittlichen Einfamilienhauses.
Im Jahr 2020 wurden in Österreich ohne Rinde 16,79 Millionen Erntefestmeter Holz eingeschlagen. Die Grafik zeigt den jeweiligen Anteil der Bundesländer. Rund 70 % des Holzes werden für den Hausbau, Möbel, Papier und weitere Holzprodukte verwendet. Rund 30 % werden als Energieholz eingesetzt.
Rund 53 % der gesamten österreichischen Holzernte waren 2020 Schadholz. Sein Anteil ist damit zwar zurückgegangen, liegt aber immer noch um 38 Prozent über dem 10-jährigen Durschnitt.
Im Wesentlichen stagniert bzw. sinkt der Holzpreis im langjährigen Schnitt. Ein Grund dafür ist das durch das Schadholz verursachte große Angebot. Zudem haben waldreiche Nachbarländer ebenfalls Schadholz aufzuarbeiten und in den vergangenen Jahren ihren Holzeinschlag daher erhöht, was sich auch auf den österreichischen Markt auswirkt.
Hauptursache für den hohen Schadholzanteil 2020 waren unter anderem starker Sturm, der Befall durch den Borkenkäfer oder zu hohe Schneelast. Langfristig macht der Klimawandel vielen Wäldern schwer zu schaffen.
Förderungen für die Maßnahmen 1-6 sowie 8 und 9 können im Rahmen des Waldfonds bereits beantragt werden (Maßnahmen 7 und 10 nach spezifischen Aufrufen), und binnen spätestens zwei Jahre genehmigt werden. Die Auszahlungen werden längstens vier Jahre bis 31.01.2025 getätigt.
Der Waldfonds richtet sich an Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter land- u. forstwirtschaftlicher Betriebe, Forschungseinrichtungen sowie sonstige Förderungswerber (z.B. Agrargemeinschaften, Gebietskörperschaften, …). Nähere Informationen finden Sie auf der Website des BML.
Die Antragsstellung erfolgt online. Nähere Informationen zur Antragsstellung finden Sie auf der Homepage des BML.
Die Höhe der Förderung sowie die Förderungsober- und untergrenzen sind abhängig von den jeweiligen Maßnahmen und in der Sonderrichtlinie festgelegt. Es werden Maßnahmen generell erst ab 500 Euro gefördert. Bei flächenbezogenen Maßnahmen bestehen keine Obergrenzen. Für die Maßnahme 3 (Abgeltung von durch Borkenkäferschäden verursachtem Wertverlust) gilt eine Untergrenze von 1.000 Euro und eine Obergrenze von 200.000 Euro. Soweit für die förderbare Leistung Standardkosten festgelegt wurden, erfolgt die Abrechnung auf Basis dieser Werte. Die aktuellen Standardkosten finden Sie auf der Homepage des BML.
Der Waldfonds ist ein großes und komplexes Investitionspaket. Nachfolgend finden sich deshalb Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Waldfonds und seine Abwicklung.
Für den Waldfonds werden 350 Millionen Euro aus Mitteln des Bundes zur Verfügung gestellt.
Der Waldfonds wurde 2020 von der Österreichischen Bundesregierung initiiert und hat ein Volumen von 350 Mio. Euro. Er unterstützt die österreichische Forst- und Holzwirtschaft. Ab 1. Februar 2021 können Förderanträge für die Maßnahmen 1 bis 6 sowie 8 und 9 eingebracht werden. Die Förderabwicklung für die Maßnahmen 7 und 10 sind derzeit in Umsetzung. Sobald Förderanträge für diese Maßnahmen möglich sind, finden sich auf dieser Seite die entsprechenden Informationen.
Für Fragen zur Umsetzung und Antragsstellung für Maßnahmen im Wald wenden Sie sich bitte an den/die zuständige/n Bezirksförster/in bzw. Ihre/n Forstberater/in der Landwirtschaftskammer.
Die Maßnahmen des Waldfonds zielen auf die Entwicklung klimafitter Wälder, die Förderung der Biodiversität im Wald und auf eine verstärkte Verwendung des Rohstoffes Holz als aktiver Beitrag zum Klimaschutz ab. Im Rahmen des Waldfonds wird Waldbesitzerinnen und Waldbesitzern eine Entschädigung für den durch Borkenkäfer verursachten Wertverlust gewährt. Um den weiteren Befall österreichischer Wälder durch Borkenkäfer zu reduzieren, werden Wiederaufforstungen, Pflegemaßnahmen, die Errichtung von Nass- und Trockenlagern für Schadholz sowie die mechanische Entrindung als Forstschutzmaßnahme gefördert. Der Waldfonds umfasst zudem Maßnahmen zur Waldbrandprävention und Forschungsmaßnahmen zum Thema „Holzgas und Biotreibstoffe“. Details zu den einzelnen Maßnahmen finden Sie auf der Homepage des BML.
Der österreichische Wald steht durch die Auswirkungen des Klimawandels unter hohem Druck: Extremwetterereignisse, Trockenheit und Schädlingsbefall führen zu hohen Schadholzmengen. Rund 62 Prozent der gesamten österreichischen Holzernte waren 2019 Schadholz. Durch die Corona-Pandemie ist zusätzlich die Nachfrage nach dem Rohstoff Holz eingebrochen. Der Waldfonds ist eine Investition in eine nachhaltige und zukunftsfitte Forstwirtschaft. Der Wald sichert Einkommen, schützt vor Naturgefahren, liefert Energie, trägt zum Klimaschutz bei, ist Lebensraum für Tiere und Pflanzen und bietet den Menschen Erholung. Er ist mit seinen Wirkungen auf den Lebensraum für Menschen, Tiere und Pflanzen eine wesentliche Grundlage für die ökologische, ökonomische und soziale Entwicklung Österreichs.
Grundsätzlich gilt, dass für die geplante Aktivität keine Förderung aus anderen öffentlichen Mittel genehmigt wurde. Details zu den Förderungsvoraussetzungen der jeweiligen Maßnahmen finden sie auf der Homepage des BML sowie in der Sonderrichtlinie Waldfonds.
In den letzten zehn Jahren ist Österreichs Wald pro Jahr durchschnittlich um die Größe von 4.762 Fußballfeldern gewachsen – weit mehr, als wieder geerntet wird. Alle 40 Sekunden wachsen in Österreich rund 40 Kubikmeter Holz. Das entspricht dem durchschnittlichen Bedarf für den Bau eines Einfamilienhauses.
Im Jahr 2020 wurden in Österreich ohne Rinde 16,79 Millionen Erntefestmeter Holz eingeschlagen. Die Grafik zeigt den Anteil der Bundesländer am Holzeinschlag. Rund 70 % des Holzes werden für den Hausbau, Möbel, Papier und weitere Holzprodukte verwendet. Rund 30 % werden als Energieholz eingesetzt.
Rund 53 % der gesamten österreichischen Holzernte waren 2020 Schadholz. Sein Anteil ist damit zwar zurückgegangen, liegt aber immer noch um 38 Prozent über dem 10-jährigen Durschnitt.
Im Wesentlichen stagniert bzw. sinkt der Holzpreis im langjährigen Schnitt. Ein Grund dafür ist das durch das Schadholz verursachte große Angebot. Zudem haben waldreiche Nachbarländer ebenfalls Schadholz aufzuarbeiten und in den vergangenen Jahren ihren Holzeinschlag daher erhöht, was sich auch auf den österreichischen Markt auswirkt.
Hauptursache für den hohen Schadholzanteil 2020 waren unter anderem starker Sturm, der Befall durch den Borkenkäfer oder zu hohe Schneelast. Langfristig macht der Klimawandel vielen Wäldern schwer zu schaffen.
Österreich zählt zu den waldreichsten Ländern der EU. Knapp die Hälfte der Staatsfläche ist mit Wald bedeckt. Am häufigsten finden wir mit über 49,2 % die Fichte, dahinter folgt mit rund 10,2 % die Buche. Ihr Bestand hat in den letzten Jahren, ebenso wie jener des Ahorns, zugenommen.
Interesse an den Förderschienen und Möglichkeiten im Rahmen des Waldfonds? Förderanträge für die Maßnahmen 1 bis 6 können ab 1. Februar 2021 eingebracht werden. Damit stehen ab diesem Zeitpunkt Fördermittel in der Höhe von 200 Millionen Euro zur Verfügung. Die Förderrichtlinien für die Maßnahmen 7 bis 10 folgen und werden hier veröffentlicht.
Details hier!
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Österreichs Wald ist ziemlich beeindruckend. Seine Aufgaben und die Anforderungen an ihn sind ganz schön vielfältig: Obwohl beständig im Wachsen, sind er und seine Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter aber auch mit großen Herausforderungen konfrontiert.
Österreichs Wald ist ziemlich beeindruckend. Seine Aufgaben und die Anforderungen an ihn sind ganz schön vielfältig: Obwohl beständig im Wachsen, sind er und seine Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter aber auch mit großen Herausforderungen konfrontiert.
Du bist bist nicht vom Fach, hättest aber gerne weitere Infos zum Multitalent Wald und einem ressourcen- schonenden Lebensstil?
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Österreichs Wald ist ziemlich beeindruckend. Seine Aufgaben und die Anforderungen an ihn sind ganz schön vielfältig: Obwohl beständig im Wachsen, sind er und seine Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter aber auch mit großen Herausforderungen konfrontiert.
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Je nach Maßnahme werden in den nächsten Monaten die Calls veröffentlicht. Alle Informationen finden sich dann auf der Seite des BML.
Die Abläufe orientieren sich an jenen zur Umsetzung des Programms Ländliche Entwicklung (LE). Die durchschnittliche Dauer für die Erteilung der Bewilligungen wird rund vier bis sechs Wochen betragen. Die Auszahlungszeitpunkte orientieren sich an den jeweiligen Projektlaufzeiten und erfolgen nach Maßgabe der verfügbaren Mittel möglichst zeitnahe.
Die Mittel wurden so kalkuliert, dass der bestehende Bedarf mittelfristig gut abgedeckt werden kann. Im Zuge der Abwicklung wird auch der Umsetzungsstand der einzelnen Maßnahmen evaluiert. Mittelumschichtungen erfolgen bedarfsgerecht, im Zuge des begleitenden Finanzcontrollings.
Für die Flächenmaßnahmen (1-6) stehen ausreichend Mittel zur Verfügung, sodass davon ausgegangen werden kann, dass alle Förderungsprojekte, die den geltenden Bedingungen entsprechen, auch realisiert werden können. Bei der Maßnahme 3 (Abgeltung durch Borkenkäferschäden verursachtem Wertverlust) gilt der spätest mögliche Einreichtermin 01.10.2021. Bei den Maßnahmen 7 -10 sind die jeweiligen Aufrufe (Calls) für die fristgerechte Einreichung zu beachten. Im Zuge von Auswahlverfahren werden die nötigen Objektivierungen nach fachlichen Kriterien vorgenommen. Lediglich in jenen Fällen, wo die qualitative Umsetzung als gleichwertig bewertet wird, kann der Antragszeitpunkt zum Tragen kommen.
Die Kontrolle erfolgt stichprobenartig durch die jeweilige abwickelnde Stelle.
Darüber hinaus können der Österreichische Rechnungshof sowie die Organe der EU die Einhaltung aller Bedingungen und Verpflichtungen, insbesondere die Berechtigung zur Inanspruchnahme begehrter oder bereits ausbezahlter Förderungen, überprüfen.
Wie erfolgt die Kontrolle?
Nein, der Förderungsbeginn für den Waldfonds war am 01.02.2021. Lediglich die Maßnahme 3 Abgeltung von durch Borkenkäferschäden verursachtem Wertverlust greift rückwirkend bis ins Jahr 2018 zurück.
Kann ich auch für bereits getätigte Arbeiten die den Fördergegenständen entsprechen (z.B. Aufforstungen) Förderungen beantragen?
Ja, das ist möglich. Mehr Informationen finden sich auf der Seite des BML.
Kann ich für eine Fläche sowohl die Abgeltung der Borkenkäferschäden erhalten als auch die Aufforstungsförderung beantragen?
Bei der De-minimis Regelung geht es darum, dass Wettbewerbsverzerrungen unterbunden werden. Diese Regel gilt daher nur bei einzelnen Maßnahmen, wo Förderungswerber unmittelbar im Wettbewerb stehen (z.B. Entrindungswalzen für Forstmaschinen, private Wohnbauträger). Für Waldbewirtschafterinnen und Waldbewirtschafter gilt sie bei den flächenbezogenen Maßnahmen nicht.
Gilt die De-minimis Regel?
Die Standardkostensätze und die Förderrichtlinie sowie weitere Informationen und hilfreiche Links zu den verschiedenen Maßnahmen finden sich auf der Seite des BML.
Wo finde ich die Standardkostensätze und die Förderrichtlinie?
Die Waldbrand-Risikokarte klassifiziert die Gefährdung der österreichischen Waldbestände sowie von Infrastrukturen und Siedlungsräumen als auch die potenziellen Auswirkungen von Waldbrand-Ereignissen in fünf Risikostufen (sehr gering bis sehr hoch). Grundlage für die Erstellung der Walbrand-Risikokarte auf Bezirksebene stellen die Daten der österreichischen Waldbrand-Datenbank der Universität für Bodenkultur dar. Sie ist hier verfügbar.
Wie sieht die Waldbrandkarte für Österreich aus? Ist sie zur Ansicht verfügbar?
Ein ausgewogenes Wald-Wildverhältnis ist ein wichtiger Bestandteil klimafitter und widerstandsfähiger Wälder. Im Zuge des Waldfonds werden Maßnahmen gegen Wildschäden mit Hilfe der Aktivitäten: Mechanischer Einzelschutz, Kontrollzäune, Zäunungen von Naturverjüngungskernen, Schussschneisen, jagdbetriebliche Konzepte und deren Umsetzung, gefördert. Informationen finden sich auf der Seite des BML und nähere Auskünfte erhalten Sie bei den Bewilligenden Stellen.
Werden auch jagdliche bzw. Wildschutzmaßnahmen gefördert?
Die Förderungsansuchen können im Rahmen von Ausschreibungen (Calls) über die Kommunalkredit Public Consulting (KPC) eingereicht werden. Förderbar sind Projekte zur Errichtung von Gebäuden für Wohnzwecke oder öffentliche Zwecke sowie öffentliche Infrastruktur in großvolumiger Holzbauweise. Auf der Webseite der Kommunalkredit Public Consulting (KPC) www.umweltfoerderung.at/waldfonds können seit 01.07.2021 Projektanträge zum CO2-Bonus eingereicht werden. Die Einreichfrist für die ersten Anträge ist der 07. Oktober 2021, 24:00 Uhr. Weitere Fristen sowie detaillierte Informationen zu den Förderungsvoraussetzungen finden sich auf der Webseite der KPC.
Wie läuft die Holzbauförderung (CO2-Bonus) ab?
Der Waldfonds ist ein sehr umfassendes Maßnahmenpaket mit aufeinander abgestimmten Maßnahmen zur Unterstützung der Waldbewirtschafterinnen und Waldbewirtschafter sowie sonstiger Förderungswerber. Beispielsweise können in der Maßnahme 6 (Waldbrandprävention) spezifische Ausbildungsprogramme gefördert werden. Für andere Bildungsmaßnahmen bestehen Förderungsmöglichkeiten im Rahmen des Programms Ländliche Entwicklung.
Werden auch andere Maßnahmen im Zusammenhang gefördert wie z.B. Aus- und Weiterbildungen oder Waldpädagogik?
Eine Umrüstung kann gefördert werden, wenn es sich beim Förderwerber um ein Forstunternehmen handelt. Jedenfalls ist auf den Stand der Technik zu achten. Informationen finden sich auf der Seite des BML und nähere Auskünfte erhalten Sie bei den bewilligenden Stellen.
Kann ich mir das Umrüsten mit Entrindungswalzen für meinen Harvester- Prozessorkopf fördern lassen?
Ja, der Waldfonds enthält wichtige Maßnahmen zur Förderung der Biodiversität im Wald (M10). Dabei geht es vor allem um naturschutzfachlich wertvolle Flächen, Erstellung wissenschaftlicher oder praxisorientierter Grundlagen sowie das Management und die Entwicklung von Schutzgebieten. Außernutzungsstellungen, die freiwillige Entscheidung der jeweiligen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer vorausgesetzt, sind in Form von Naturwaldreservaten, Naturwaldflächen oder Trittsteinbiotopen möglich.
Ermöglicht der Waldfonds die Förderung von Maßnahmen zur Sicherung, Erhaltung und Stärkung der Waldbiodiversität?
Für Land- und forstwirtschaftliche Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter werden Förderungen für die langfristige Überlassung als Naturwaldflächen gewährt. Diesbezüglich erfolgen gezielte Aufrufe (Calls). Die Ankaufsoption ist für öffentliche Schutzgebietsverwaltungen und wissenschaftliche Einrichtungen vorgesehen.
Können auch Forstbetriebe im Zuge der Biodiversitätsmaßnahmen Grundstücke zu Naturschutzzwecken ankaufen?
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An alle Waldbesitzer: Ist dein Wald bereits klimafit?
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