Maßnahme 1: Wiederaufforstung und Pflegemaßnahmen nach Schadereignissen

Die Ziele dieser Maßnahme sind u.a. die Wiederaufforstung mit standortangepasstem und klimafittem Pflanzmaterial sowie die Förderung der Baumartenvielfalt. Gefördert werden u.a. Agrargemeinschaften, Bewirtschafter und Bewirtschafterinnen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe, Waldbesitzervereinigungen etc.

Förderanträge im Rahmen dieser Maßnahme können ab 1. Februar 2021 eingebracht werden. Hier finden sich sämtliche Informationen.