Das Ziel dieser Maßnahme ist die Abgeltung von Wertverlusten, die durch den flächigen Ausfall von Baumarten in Beständen entstanden sind. Gefördert werden Bewirtschafter und Bewirtschafterinnen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe.
Förderanträge im Rahmen dieser Maßnahme können ab 1. Februar 2021 eingebracht werden. In diesem Video des BFW wird die Antragstellung erklärt und hier erfährst du genau, wie die Borkenkäferschäden ermittelt werden.
Alle weiteren Informationen finden sich hier!