Maßnahme 4: Errichtung von Nass- und Trockenlagern für Schadholz

Das Ziel dieser Maßnahme ist die rasche Abfuhr von Schadholz aus dem Wald zur Vermeidung der weiteren Ausbreitung von Forstschädlingen sowie zur Sicherung der Holzqualität. Eine anteilige Förderung im Rahmen der Maßnahme wird u.a. für den Transport und die Manipulation des Schadholzes zu und von den Nass- oder Trockenlagern sowie Konzepte und Machbarkeitsstudien betreffend Schadholzlogistik gewährt.

Förderanträge im Rahmen dieser Maßnahme können ab 1. Februar 2021 eingebracht werden. Hier finden sich sämtliche Informationen.