Maßnahme 5: Mechanische Entrindung und andere vorbeugende Forstschutzmaßnahmen
Das Ziel dieser Maßnahme ist die Verhinderung der Vermehrung von schädlichen rindenbrütenden Insekten. Eine anteilige Förderung wird u.a. gewährt für die Adaption von Spezialgeräten (Harvesterköpfe) zur mechanischen Entrindung von Schadholz.
Förderanträge im Rahmen dieser Maßnahme können ab 1. Februar 2021 eingebracht werden. Hier finden sich sämtliche Informationen.