Maßnahme 6: Maßnahmen zur Waldbrandprävention

Die Ziele dieser Maßnahme sind u.a. die Vorbeugung von Waldbränden durch Präventionsmaßnahmen sowie der Schutz des Siedlungs- und Wirtschaftsraums gegen das Übergreifen von Waldbränden. 

Förderanträge im Rahmen dieser Maßnahme können ab 1. Februar 2021 eingebracht werdenHier finden sich sämtliche Informationen.