Die Ziele dieser Maßnahme sind u.a. die Vorbeugung von Waldbränden durch Präventionsmaßnahmen sowie der Schutz des Siedlungs- und Wirtschaftsraums gegen das Übergreifen von Waldbränden.
Förderanträge im Rahmen dieser Maßnahme können ab 1. Februar 2021 eingebracht werden. Hier finden sich sämtliche Informationen.